Fragen?
Rat & Tat

Heikle Regeln

Compliance/Strafrecht
Compliance/Strafrecht
Auch von NGOs wird Regeltreue verlangt (Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien usw.) – und auch NGOs können nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz für Verstöße ihrer Entscheidungsträger strafrechtlich belangt werden. Auch eine NPO braucht daher Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln und zur Vermeidung von Regelverstößen („Compliance Management System“). Welche Pflichten (z.B. Dokumentation!) ergeben sich daraus konkret und an welchen Maßstäbe können sich NGOs dabei orientieren?
Doping
Doping
Verstöße gegen Anti-Doping Bestimmungen werden sanktioniert – aber was gehört zu diesen Bestimmungen? Nicht nur das Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG 2007) und das Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch das Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG 2017), das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Rezeptpflichtgesetz (RezPG) sind hier zu beachten.
StVO
StVO
Wer nicht weiß, ob eine Zusammenkunft eine Versammlung im Sinn des Versammlungsgesetzes ist, wird auch nicht wissen, dass und bei welcher Behörde Versammlungen auf öffentlichen Straßen drei Tage vorher anzuzeigen sind – dem Versammlungsleiter (Versammlungsveranstalter) droht sonst eine Verwaltungsstrafe. Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen bewahrt Vertreter von NGOs vor Haftungen – auch im Straßenverkehrsrecht.